Beim einem Ultimo-Factoring verkauft der Factoring-Kunde seine Forderungen in der Regel kurz vor dem Bilanzstichtag an einen Factor, um die Bilanzkennzahlen zu verbessern. Es handelt sich daher meist um einen zeitlich begrenzten Forderungsverkauf.
Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen (vgl. UNCITRAL-Dokument A/CN.9/WG.II/WP.104 vom 16.7.1999) enthält Bestimmungen über Abtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitender Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), leider noch nicht ratifiziert.
Beim sogenannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors wieder auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.