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Ihr Ansprechpartner für Factoring

Wolfgang Roell

EKF Finanz Frankfurt GmbH
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Factoring Glossar.

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Factor

Der Factor ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Institute bieten ihren Kunden verschiedene Factoring-Varianten an, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten.

Factorabilität

Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Vorrausetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.

Factoring

Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an im Rahmen festgelegter Debitorenlimite. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.

Factoringgebühr

Das Factoring-Entgelt beinhaltet regelmäßig den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher.

Factoring-Kunde

Der Factoring-Kunde ist der Forderungsverkäufer. Mit ihm schließt der Factor einen Vertrag.

Factoringrahmen

Der Factoringrahmen beinhaltet die Summe der maximal angekauften Forderungen.

Factoring-Quote

Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote stabilisierte sich 2016 in Deutschland bei 6,9 % (laut Angaben des Deutschen Factoring Verbandes). Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Spanien ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.

Factoring-Vertrag

Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunde Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung.

Fälligkeit

Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab welchem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.

Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten im Factoring meinen das Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Delkrederefall); Kosten des Factorings

Finanzierungsrahmen

Der Finanzierungsrahmen ist die Summe an liquiden Mitteln, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Forderung

Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Forderungsabtretung

Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch Bestimmungen im Factoring-Vertrag.

Forderungsausfall

Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.

Forderungslaufzeit

Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.

Forfaitierung

Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.

Full-Service-Factoring

Das Full-Service-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.

Funktionen des Factoring

Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind:

1. Finanzierung
2. Delkredere und
3. Dienstleistung

Factoring Glossar.

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