Die Offene-Posten-Liste der Debitoren (auch OP-Liste genannt) stellt eine Übersicht über gestellte, aber durch die Debitoren noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste der Debitoren eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument. Im Gegensatz hierzu werden bei einer offenen Postenliste der Kreditoren dem Unternehmen die von seinen Lieferanten und durch ihn noch nicht gezahlten Rechnungen angezeigt. Diese listet also die Verbindlichkeiten inklusive der Fälligkeiten jeder Rechnung auf.
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Im Gegensatz hierzu gibt es das sog. „stille“ oder auch verdeckte Factoring.
Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft, sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1988, 172).