Das Part-Service-Factoring ist eine Variante des Factoring, bei der das Mahnwesen beim Factoringkunden verbleibt. D. h. der Factor kauft und bevorschusst die Forderungen, kontrolliert die Bonität der Debitoren, übernimmt das Ausfallrisiko und außerdem die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und die Rechtsverfolgung.
Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem Prioritätsprinzip, dass die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.