Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bezüglich der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 % und 20 % der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitor gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.
Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.
Hierbei handelt es sich um einen Sondereinbehalt, mit dem besonders vereinbarte Abzüge (nachträgliche Bonifikationen, Aufrechnungsbeträge – die durch Gegenforderungen entstehen können etc.) berücksichtigt und somit zusätzlich zum normalen Kaufpreiseinbehalt einbehalten werden. Dieser wird oftmals nur über einen gewissen Zeitraum angespart und dann abgerechnet.
Das Sperrkonto (auch Kaufpreiseinbehalt genannt) ist ein Betrag (in der Regel 10-20 % der angekauften und bevorschussten Forderungen), den der Factor zunächst einbehält. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.