Echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Part-Service-, Reverse-, Standard-, Stilles (Verdecktes)-, Ultimo- und Unechtes-Factoring.
Unter Verität versteht man die Werthaltigkeit, also den rechtlichen Bestand einer Forderung.
Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer den ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt. Dies nennt man auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt.