Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern einen Lieferantenkredit (z. B. Zahlung nicht sofort, sondern erst nach 30 Tagen netto) gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die wiederum beim Lieferanten durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch den Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist dies regelmäßig der Factoring-Kunde.
Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.
Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist dies regelmäßig der Factor.
Bei einem Zessionskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 % bis 60 % des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.