Mit einem Abnehmer/Debitor ist der Schuldner von Geld gemeint. Im Factoring wird der Begriff für den Kunden des Factoring-Kunden verwendet.
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Mit einem Abnehmer/Debitor ist der Schuldner von Geld gemeint. Im Factoring wird der Begriff für den Kunden des Factoring-Kunden verwendet.
Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist eine Abtretung dennoch (aufgrund der Regelung in § 354a HGB) im Wege des Factoring grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.
Der Factoring-Kunde liefert seine Waren an seine Debitoren aus oder erbringt Dienstleistungen für diese und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring eine Ausnahme gemacht.
Mit Abtretung meint man die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.
Unter einer Abzugsquote versteht man zum einen die Abzüge eines Debitors wie Boni, Skonti und Rabatte aber auch für Gutschriften wegen Mängelrügen etc. Für diese Abzüge (Wertminderung des ursprünglichen Rechnungsbetrages, also der Forderung) bildet der Factor einen prozentualen Sicherheitseinbehalt.
Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring), zum Ankauf anzubieten.
Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).
Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu 100 Prozent regresslos (Delkredere).
Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur bestimmte Abnehmergruppen oder nur bestimmte Produkte und / oder Dienstleistungen.
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 90 % des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.
Außenstände sind betriebswirtschaftlich gesehen „totes Kapital“. Mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, lassen sich die noch nicht fälligen Forderungen in sofortige Liquidität umwandeln.
B
Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden hat in den letzten Jahren in Basel neue Regeln für Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute erarbeitet. Während für Kreditengagements in der Vergangenheit pauschal 8 % Eigenkapital zu unterlegen waren, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe zu unterlegen sein. Basel II gilt in wichtigen Teilen in Deutschland bereits durch Umsetzung u. a. der Solvabilitätsverordnung.
Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.
Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen: Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel II).
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einen Factor oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise zur Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.
Industrie-, Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 30 Branchen nutzen seit Jahrzehnten die Vorteile des Factorings. Zu den Factoring-Kunden gehören zunehmend auch Unternehmen, die internationales Factoring betreiben. Die wichtigsten Factoring-Branchen sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge): Elektrotechnik und Feinmechanik, Fahrzeugbau, Handel, Handelsvermittlung und Großhandel, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Möbeln und Schmuck, Maschinenbau, Metallerzeugung und -verarbeitung, Nahrungsmittelgewerbe, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, sonstiges verarbeitendes Gewerbe, Textil- und Bekleidungsgewerbe.
D
Debitor/Abnehmer meint den Schuldner von Geld. Im Factoring werden diese Begriffe für den Kunden des Factoring-Kunden verwendet.
Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen.
Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.
Das Debitorenlimit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen werden vom Factor treuhänderisch verwaltet.
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.
Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Übernahme des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
Das Delkredere-Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden. Die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen werden vom Factor treuhänderisch verwaltet.
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag vereinbarten Frist gilt der Delkrederefall ebenfalls als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen.
Die Dienstleistung ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden. Eine laufende Überprüfung der Bonitäten der Debitoren ist ebenfalls eine der Dienstleistungen, die der Factor für seinen Kunden erbringt. Durch die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor kann der Factoring-Kunde Kosten einsparen und seine Ressourcen anderweitig einsetzen.
E
Beim „Echten Factoring“ kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden) im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum „Unechten Factoring“.
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer dem ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt. Dies nennt man auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern ab.
F
Der Factor ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Institute bieten ihren Kunden verschiedene Factoring-Varianten an, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten.
Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Vorrausetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.
Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an im Rahmen festgelegter Debitorenlimite. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.
Das Factoring-Entgelt beinhaltet regelmäßig den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher.
Der Factoring-Kunde ist der Forderungsverkäufer. Mit ihm schließt der Factor einen Vertrag.
Der Factoringrahmen beinhaltet die Summe der maximal angekauften Forderungen.
Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote stabilisierte sich 2016 in Deutschland bei 6,9 % (laut Angaben des Deutschen Factoring Verbandes). Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, Großbritannien und Spanien ist aber noch deutliches Wachstumspotential vorhanden.
Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunde Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung.
Dieser juristische Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab welchem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.
Die Finanzierungskosten im Factoring meinen das Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Delkrederefall); Kosten des Factorings
Der Finanzierungsrahmen ist die Summe an liquiden Mitteln, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.
Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger („Zedent“) auf einen anderen („Zessionar“). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch Bestimmungen im Factoring-Vertrag.
Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.
Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.
Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird „Forfaitist“, der Käufer „Forfaiteur“ genannt.
Das Full-Service-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.
Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind:
1. Finanzierung
2. Delkredere und
3. Dienstleistung
G
Hierunter versteht man eine zur Aufrechnung gegen eine Forderung eines anderen geeignete Forderung. Gegenforderungen entstehen u. a. dann, wenn ein Factoring-Kunde mit seinen Debitoren/Abnehmern ein wechselseitiges Lieferverhältnis eingeht.
Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.
Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder der Zahlung einer Forderung hat.
I
Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.
Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).
Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.
Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.
Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Factoring-Institute sind als Aussonderungsberechtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.
Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
K
Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich des Kaufpreiseinbehalts bzw. Sperrkontos. Zudem wird die Factoring-Gebühr (Entgelt für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie ein Diskont für die Finanzierung der Forderungen in Anzug gebracht.
Der Kaufpreiseinbehalt (auch Sperrkonto genannt) ist ein Betrag (in der Regel 10-20 % der angekauften und bevorschussten Forderungen) den der Factor zunächst einbehält. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte
u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.
Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten entstehen.
Die Kosten des Factoring setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten entstehen.
Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.
Das Kreditwesengesetz (KWG) stellt u. a. den Rahmen, in dem sich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bewegen dürfen. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoringunternehmen grundsätzlich als Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.
L
Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
Liquidität nennt man die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidisierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen.
Der Forderungsverkauf (Factoring) ermöglicht die Freisetzung des in den Forderungen gebundenen Kapitals und erweitert damit den zur Entwicklung des Kerngeschäftes zur Verfügung stehenden Cash Flow / Liquidität des Factoring-Kunden (Liquidität).
M
Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.
Mit Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigten, die an ihn von dem Factoring-Kunden gestellten Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen. Berechtigte Mängel haben daher auch Einfluss auf das Verhältnis Factor und Factoring-Kunde.
N
Bei einem Notifikationsschreiben handelt es sich um ein Bekanntmachungsschreiben. Im Falle von Factoring informiert der Factor oder der Factoring-Kunde seine Debitoren über die Factoring Zusammenarbeit und teilt gleichzeitig die Änderung der Bankverbindung (es handelt sich nun um ein Konto des Factors) mit.
O
Die Offene-Posten-Liste der Debitoren (auch OP-Liste genannt) stellt eine Übersicht über gestellte, aber durch die Debitoren noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste der Debitoren eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument. Im Gegensatz hierzu werden bei einer offenen Postenliste der Kreditoren dem Unternehmen die von seinen Lieferanten und durch ihn noch nicht gezahlten Rechnungen angezeigt. Diese listet also die Verbindlichkeiten inklusive der Fälligkeiten jeder Rechnung auf.
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Im Gegensatz hierzu gibt es das sog. „stille“ oder auch verdeckte Factoring.
Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft, sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1988, 172).
P
Das Part-Service-Factoring ist eine Variante des Factoring, bei der das Mahnwesen beim Factoringkunden verbleibt. D. h. der Factor kauft und bevorschusst die Forderungen, kontrolliert die Bonität der Debitoren, übernimmt das Ausfallrisiko und außerdem die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und die Rechtsverfolgung.
Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem Prioritätsprinzip, dass die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.
R
Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlässe vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.
Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche für die Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.
Reverse Factoring meint „umgekehrtes“ Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoringverfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
S
Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bezüglich der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 % und 20 % der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitor gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.
Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.
Hierbei handelt es sich um einen Sondereinbehalt, mit dem besonders vereinbarte Abzüge (nachträgliche Bonifikationen, Aufrechnungsbeträge – die durch Gegenforderungen entstehen können etc.) berücksichtigt und somit zusätzlich zum normalen Kaufpreiseinbehalt einbehalten werden. Dieser wird oftmals nur über einen gewissen Zeitraum angespart und dann abgerechnet.
Das Sperrkonto (auch Kaufpreiseinbehalt genannt) ist ein Betrag (in der Regel 10-20 % der angekauften und bevorschussten Forderungen), den der Factor zunächst einbehält. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.
U
Beim einem Ultimo-Factoring verkauft der Factoring-Kunde seine Forderungen in der Regel kurz vor dem Bilanzstichtag an einen Factor, um die Bilanzkennzahlen zu verbessern. Es handelt sich daher meist um einen zeitlich begrenzten Forderungsverkauf.
Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen (vgl. UNCITRAL-Dokument A/CN.9/WG.II/WP.104 vom 16.7.1999) enthält Bestimmungen über Abtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitender Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), leider noch nicht ratifiziert.
Beim sogenannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors wieder auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.
V
Echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Part-Service-, Reverse-, Standard-, Stilles (Verdecktes)-, Ultimo- und Unechtes-Factoring.
Unter Verität versteht man die Werthaltigkeit, also den rechtlichen Bestand einer Forderung.
Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür, dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihnen gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer den ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt. Dies nennt man auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt.
W
Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung. Das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auch die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.
Z
Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern einen Lieferantenkredit (z. B. Zahlung nicht sofort, sondern erst nach 30 Tagen netto) gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die wiederum beim Lieferanten durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch den Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist dies regelmäßig der Factoring-Kunde.
Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.
Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist dies regelmäßig der Factor.
Bei einem Zessionskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 % bis 60 % des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.