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Hofheim, den 24.11.2021

Warenkreditversicherung minimiert Risiken von Lieferanten und ermöglicht Umsatzfinanzierung

Die sogenannte Warenkreditversicherung ist ein wichtiges Instrument für Lieferanten, die regelmäßig in Vorleistung gehen. Es ist gängige Praxis, dass Waren geliefert werden, bevor die Abnehmer für diese gezahlt haben – hier wird vom „Warenkredit“ gesprochen. Die diesbezügliche Versicherung stellt sicher, dass der Versicherungspartner einspringt, wenn der Abnehmer einmal nicht bezahlen kann. Der Lieferant bekommt seine Forderung somit auch bei einem Zahlungsausfall beglichen. In welchem Umfang die Versicherung die entsprechenden Verluste kompensiert, hängt von der Höhe des vorher vereinbarten Deckungsbetrages ab. Dessen Limit kann sich dabei nach Faktoren wie Struktur und Bonität der Abnehmer des Lieferanten, seiner Branche, seines regelmäßigen Absicherungsbedarfs und der Höhe der anfallenden Versicherungsgebühr richten.

Krise zeigt Bedeutung für Lieferketten

Wie zentral Warenkreditversicherungen für die Wirtschaft und speziell die Lieferketten sind, hat sich jüngst in der Corona-Pandemie gezeigt. Hier drohte der Rückzug der Versicherer aus pandemiebetroffenen Branchen. Dadurch waren Lieferanten im großen Stil gefährdet, auf ihren offenen Forderungen sitzenzubleiben. Andere wiederum hätten wohl vorsorglich die Auslieferung an die Abnehmer gestoppt. Um einen Zusammensturz der Lieferketten zu verhindern, sprang der Bund im April letzten Jahres ein und spannte einen Schutzschirm für die Warenkreditversicherer auf. Bis zu einer Deckungssumme von 30 Milliarden Euro sprang der Staat für Schäden ein. Dafür mussten die Versicherer ihre zugesagten Deckungen halten sowie 65 Prozent der eingenommenen Versicherungsgebühren in die Staatskasse zahlen. Ende Juni 2021 hatte der Schutzschirm seinen Zweck erfüllt und lief aus.

Warenkreditversicherung: Basis für Factoring-Finanzierungsmodell

Neben der zentralen Schutzfunktion vor Zahlungsausfall haben Warenkreditversicherungen oft auch einen positiven Effekt auf das Verhältnis Lieferant-Kunde. Durch die Absicherung kann der Liefernde seinerseits auf Risikovorkehrungen wie die Zahlung per Vorkasse verzichten. Nicht selten belasten solche Maßnahmen das Vertrauensverhältnis oder erschweren Kunden den Einkauf.

Wohl noch bedeutender ist die Warenkreditversicherung allerdings für die Finanzierung über Factoring. Denn damit bei dieser Art der Umsatzfinanzierung offene Forderungen verkauft werden können, benötigt der kaufende Finanzierer eine Absicherung. Daher setzt der Factor entweder seitens des Lieferanten eine eigene Warenkreditversicherung voraus oder schließt – wie EKF – selbst eine solche ab, sobald Forderungen angekauft werden. Die Versicherung ist dadurch ein Baustein für den unmittelbaren Zugang zu frischer Liquidität. Sie sorgt überdies auch im Rahmen des Factorings dafür, dass der Kunde bei einem Zahlungsausfall seines Abnehmers den vollen Forderungsbetrag erstattet bekommt – lediglich abzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Entlastung auch auf operativer Ebene

Bei einer solchen Umsatzfinanzierung ist die Warenkreditversicherung gewissermaßen inklusive. Der Factoring-Nutzende erspart sich zudem das Debitorenmanagement – die regelmäßige Prüfung seiner Schuldnerinnen und Schuldner auf ihre Kreditwürdigkeit. Auch diesen Part übernimmt ein versierter Factoring-Partner. Möchte ein Unternehmen auf eigene Initiative hin eine Warenkreditversicherung abschließen, ist ein effektives Management der Debitoren nicht selten die Voraussetzung für bessere Konditionen. Nutzen Unternehmerinnen und Unternehmer Factoring, müssen sie sich aber nicht nur um diese Aufgabe keine Gedanken machen: Sie können auch Mahnwesen und Inkasso in die Hände des Finanzierungs- und Service-Partners legen. Das kann die interne Buchhaltung maßgeblich entlasten und zusätzliche Kapazitäten für das operative Geschäft freimachen.

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