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Wolfgang Roell

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Hofheim, den 30.01.2025

Welche Forderungen eignen sich für Factoring?



Im Rahmen des regelmäßigen Forderungsverkaufs bietet Factoring Unternehmen finanzielle Flexibilität: Hierbei werden fortlaufend offene Forderungen an einen Factoring-Anbieter verkauft und so für sofortige Liquidität gesorgt. Für diese Finanzierungsmethode sind zwar sehr viele, aber nicht alle Forderungen geeignet. Welche Kriterien sind entscheidend? Dieser Beitrag bietet einen Überblick.

Der regelmäßige Verkauf offener Forderungen an einen Factoring-Anbieter lohnt sich für viele mittelständische Unternehmen. Sie bekommen dadurch binnen weniger Tage 80 bis 90 Prozent des jeweiligen Forderungsbetrags vom Anbieter ausgezahlt und sind dadurch unabhängig von den Zahlungszielen ihrer Kunden. Um eine Forderung im Factoring-Prozess nutzen zu können, muss diese allerdings Voraussetzungen erfüllen.

Factoring-taugliche Forderungen

Die wichtigste Voraussetzung: Die Forderung muss offen sein. Das bedeutet, sie darf noch nicht fällig sein. Zudem muss die Forderung frei von Rechten Dritter sein – es darf also beispielsweise keine Abtretung an eine Bank oder eine Pfändung der Forderung gegeben haben. Neben diesen Grundvoraussetzungen gibt es weitere Bedingungen, die je nach Factoring-Gesellschaft variieren können.

Im Fokus stehen beim Factoring vor allem Rechnungen gegenüber Unternehmen. Häufig handelt es sich dabei um Forderungen für erbrachte Dienstleistungen oder Warenlieferungen. Forderungen gegenüber Privatkunden werden seltener akzeptiert, da diese oft ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle bergen.

Weitere Bedingungen:

Die Bonität des Schuldners: Der Factoring-Anbieter trägt in der Regel das Ausfallrisiko. Daher werden Forderungen gegen Kunden mit guter Zahlungsmoral, einem gewissen Jahresumsatz und aus sicheren Branchen wie Produktion, Handel oder Dienstleistungssektor bevorzugt. Der Anbieter überprüft die Bonität der Schuldner daher vorab.

Das Zahlungsziel: Rechnungen mit einem überschaubaren Zahlungsziel – in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen oder in Ausnahmefällen auch bis zu 180 Tagen – sind geeignet. Forderungen, deren Fälligkeit weiter in der Zukunft liegt, werden von vielen Anbietern als zu risikobehaftet angesehen.

Keine Abtretungshindernisse: In den Vertragsbedingungen der Schuldner sollte es keine Abtretungsverbote geben. Solche Klauseln verhindern, dass eine Forderung an den Factoring-Anbieter abgetreten werden kann. Praxistipp: Vor Abschluss eines Factoring-Vertrags die Zustimmung der Debitoren einholen oder (wenn nicht anders möglich) für diese Debitoren stilles Factoring nutzen.

Forderungen, die selten oder gar nicht akzeptiert werden

Viele Forderungen können problemlos in den Factoring-Prozess eingebunden werden. Es gibt aber auch solche, die für einige oder für alle Anbieter als ungeeignet gelten. Dazu zählen:

Auch die Branche kann eine Rolle spielen. Forderungen gegen Unternehmen aus der Bauwirtschaft oder dem Handwerk gelten oft als schwierig, da sie häufig mit Leistungsabschnitten, langen Zahlungszielen sowie komplexen Vertragsbedingungen und Gewährleistungsansprüchen verbunden sind. Daneben braucht es etwa bei Projektgeschäften einen Anbieter, der flexibel ist und mit den Besonderheiten, beispielsweise im Marketing, umgehen kann. Außerdem gibt es Unterschiede von Factoring-Art zu Factoring-Art. Wer den regelmäßigen Forderungsverkauf einführen möchte, sollte sich daher über die Bedingungen bei den Anbietern direkt informieren.

Sie möchten mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten im Factoring erfahren? Kontaktieren Sie unseren Experten.

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Name der Person

Wolfgang Roell

Marketing und Vertrieb

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