Die von uns gewählte Vorgehensweise beim Factoring für KMU beginnt mit einer individuell vereinbarten Karenzzeit. Diese initial festgelegte Periode dient dazu, Ihrem Kunden die Chance zu geben, die fällige Zahlung ohne weiteres Eingreifen zu leisten. Dies fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Kunden und minimiert gleichzeitig das Risiko von Zahlungsausfällen.
Sollte die Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit ausbleiben, erfolgt der nächste Schritt in unserem Prozess: das Versenden einer Zahlungsaufforderung. Diese Aufforderung gibt Ihrem Kunden zusätzliche 10 Tage Zeit, um die ausstehende Summe zu begleichen. Dieser Schritt ist wichtig, da er oft zur Lösung von Missverständnissen oder administrativen Verzögerungen führt, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Verstreicht auch diese Frist ohne Zahlungseingang, versenden wir eine finale Mahnung. Diese gibt dem Kunden weitere 10 Tage Zeit und warnt vor den Konsequenzen eines ausbleibenden Zahlungseingangs, einschließlich der möglichen Einleitung eines Inkassoverfahrens. Dieser Schritt ist entscheidend, da er die Ernsthaftigkeit der Forderung betont und oft die letzte Möglichkeit für den Schuldner darstellt, die Angelegenheit ohne rechtliche Schritte zu klären.
Bleibt eine Reaktion auf die finale Mahnung aus, übernimmt unsere interne Inkassoabteilung den Fall. Unser Inkassoteam ist spezialisiert auf die diskrete und effektive Eintreibung ausstehender Forderungen, um Ihre Liquidität zu sichern, ohne Ihre Kundenbeziehungen zu belasten.
Sollte auch durch das Inkasso keine Zahlung erfolgen, schalten wir unsere Rechtsanwälte ein. Dies ist der letzte Schritt in unserem Factoring-Prozess und wird nur als letztes Mittel eingesetzt, wenn alle vorherigen Bemühungen fehlgeschlagen sind. Unsere Anwälte sind erfahren in der Durchsetzung von Forderungen durch gerichtliche Maßnahmen und arbeiten effizient, um die ausstehenden Beträge für Sie zu sichern.
Diese durchdachte, schrittweise Eskalation hat sich bei KMUs als besonders effektiv erwiesen und führt dazu, dass Sie in der Regel 120 Tage nach Fälligkeit der Rechnung den vollen Betrag der Bruttorechnungssumme erhalten. Durch diesen strukturierten Ansatz garantieren wir nicht nur die Eintreibung Ihrer Forderungen, sondern auch die Aufrechterhaltung positiver Geschäftsbeziehungen mit Ihren Kunden.