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Wolfgang Roell

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Hofheim, den 21.11.2022

Liquiditätssicherung in der Insolvenz – durch Factoring

 

Bei einem Insolvenzverfahren eines Unternehmens ist für die Fortführung die angemessene Finanzierung eine entscheidende Frage. In der Regel sind hier vor allem individuelle und zeitnah realisierbare Finanzierungslösungen gefragt. Factoring ist innerhalb einer Insolvenz ein geeignetes Instrument, um unmittelbar auf liquide Mittel aus bereits erwirtschafteten Umsätzen Zugriff zu haben.

Laut des Insolvenztrends des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) haben die Unternehmensinsolvenzen im September und Oktober dieses Jahres gegenüber den Vorjahresmonaten jeweils um 34 Prozent und um 15 Prozent zugenommen. Es ist aktuell eine steigende Tendenz zu beobachten. Expertinnen und Experten des IWH gehen für November und Dezember von einem weiteren Anstieg der Insolvenzen aus. Da das heutige Insolvenzrecht bei passenden Umständen den Schwerpunkt auf eine Betriebsfortführung legt, sind oftmals Sanierungsaussichten gegeben – allerdings sind geeignete Finanzierungsansätze gefragt.


Factoring in der Insolvenz: Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten

Prinzipiell werden beim Factoring, auch „Forderungsverkauf“ genannt, offene Forderungen an einen Factor verkauft, der den Außenstand unmittelbar vorschießt und innerhalb des Zahlungsziels den Betrag vom Schuldner beglichen bekommt. So kann der Forderungsverkäufer kurz nach Rechnungsstellung über einen Großteil des Betrages (in der Regel 90 %) verfügen und muss nicht auf den Zahlungseingang innerhalb des Zahlungsziels warten.

Generell kann das Finanzierungsinstrument bei passenden Gegebenheiten in der vorläufigen sowie eröffneten Insolvenz, in der Eigenverwaltung, im Schutzschirm-, dem Insolvenzplan- und dem Regelinsolvenzverfahren angewandt werden. Einerseits wird so die Betriebsfortführung finanziell abgesichert und andererseits zusätzliche Liquidität für Sanierungsmaßnahmen geschaffen. Im Verlauf des Verfahrens kann der Finanzierungsansatz als Instrument zur Massefinanzierung eingesetzt werden, also zur Tilgung der nach Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen. Auch nach einer erfolgreichen Neuaufstellung eines Unternehmens sorgt Factoring weiterhin für umgehend liquide Mittel im Geschäftsbetrieb.


Vorzüge: Factoring in der Insolvenz

Die Finanzierung über den Forderungsverkauf bietet je nach Variante verschiedene Vorteile. Generell stehen beim Factoring in der Regel die Qualität und die Bonität der Kunden bzw. Schuldner im Vordergrund, sodass auch finanziell angeschlagene Unternehmen das Instrument anwenden können. Außerdem werden für die Inanspruchnahme meist keine zusätzlichen Sicherheiten verlangt. Ein entscheidender Vorteil dieses Finanzierungsansatzes ist zudem, dass die verkauften Forderungen durch die Warenkreditversicherung des Factors gegen einen Zahlungsausfall des Schuldners abgesichert sind.

Sollte der Forderungsverkauf im Rahmen einer Insolvenz in der Variante des Full-Service-Factorings zur Anwendung kommen, ergeben sich durch den umfassenden Service weitere Entlastungen bezüglich des Arbeits- und Personalaufwands. Im Full-Service übernimmt der Factor angegliederte Aufgaben wie das komplette Forderungsmanagement, also das Mahn- und Inkassowesen inklusive Rechtsverfolgung der angekauften Forderungen. Andere Varianten des Forderungsverkaufs können je nach individuellen Bedürfnissen ebenfalls passend sein. Beispielsweise werden beim Ausschnitts- oder Auswahl-Factoring nur die Forderungen bestimmter Kunden veräußert, die im Vorhinein vereinbart werden.

Sie suchen nach einer Finanzierungslösung, die im Rahmen einer Insolvenz anwendbar ist? Sprechen Sie uns gerne an!

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Wolfgang Roell

Marketing und Vertrieb

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