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Basel-III-Endgame: drei Basel-III-Änderungen in finaler EU-Umsetzung

18. September 2024 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

    „Basel III Endgame“ – was nach einem actionreichen Videospiel klingt, bezeichnet die abschließende Phase der Basel-III-Reformen. Ein Großteil des internationalen Abkommens ist in der EU bereits in Kraft. Im Mai 2024 wurden neue Vorschriften verabschiedet, um die finalen Elemente der Basel-III-Standards in EU-Recht umzusetzen. Einige zentrale Neuerungen für den Finanzsektor möchten wir in diesem Beitrag beleuchten.

    Die Baseler Vereinbarungen – Basel I, II und III – sind Standards, die eine ausreichende Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Finanzunternehmen sicherstellen sollen. Basel III ist die jüngste Reform des regulatorischen Rahmens für Finanzierer. Ursprünglich sollten die neuen Standards schon 2023 vollständig in europäisches Recht umgesetzt werden. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die finale Umsetzung verschoben. Nun werden mit dem Basel-III-Endgame die letzten Neuerungen in EU-Recht umgewandelt.

    Die Finalisierung von Basel III

    Ziel von Basel III ist es, das globale Bankensystem robuster zu machen, also die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Finanzmärkte zu erhöhen, Risiken zu minimieren und die Wahrscheinlichkeit weiterer Banken- und Finanzkrisen zu verringern. Im Mittelpunkt der finalen Neuerungen stehen dabei Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Stärkung der Eigenmittel von Banken sowie die bessere Einschätzung von Risiken.

    Einige letzte Elemente von Basel III in Umsetzung

    • Änderungen im Kreditrisikostandardansatz (KSA): Der KSA legt fest, wie viel Eigenkapital Banken für Kredite vorhalten müssen und ist ein standardisierter Ansatz, um Risiken bei der Kreditvergabe besser einzuschätzen. Jetzt gibt es strengere Regeln für bestimmte Kredite, wie Interbankkredite oder Unternehmensfinanzierungen. Außerdem müssen Banken für Kredite in Fremdwährung mehr Kapital zurücklegen, wenn sie nicht abgesichert sind, um Währungsrisiken besser abzudecken.
    • Modifikationen im intern basierten Ansatz (IRBA): Der IRBA erlaubt es Banken, eigene Modelle zur Einschätzung von Risiken zu nutzen. Nach der Basel-III-Finalisierung dürfen diese Modelle nicht mehr dazu führen, dass Kapitalanforderungen – also das Geld, das Banken als Sicherheit für Verluste vorhalten müssen – zu niedrig angesetzt werden. Außerdem wurde eine Untergrenze, der sogenannte Output-Floor, eingeführt, damit Banken ihre Kapitalanforderungen nicht unter 72,5 Prozent der Beträge senken können, die nach dem Standardansatz berechnet würden.
    • Integration von ESG-Risiken: Zum ersten Mal müssen Banken Risiken aus Umwelt, sozialen Themen und Unternehmensführung (ESG) berücksichtigen. Sie haben also sicherzustellen, dass sie auf Hürden wie den Klimawandel oder gesellschaftliche Risiken vorbereitet sind und genug Eigenkapital dafür vorhalten.

    Auswirkungen für Factoring-Anbieter

    Nicht nur Banken sind von Basel betroffen. Auch für Factoring-Anbieter, die der Aufsicht der BaFin und den Basel-Regulierungen unterliegen, bringen die Neuerungen erhebliche Veränderungen mit sich. Damit einher gehen erhöhte Eigenkapitalanforderungen und auch strengere Vorschriften an die Risikobeurteilung und Liquiditätssicherung. Dies soll in diesem Bereich langfristige Stabilität bringen. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken macht die Branche zudem widerstandsfähiger gegenüber ökologischen und sozialen Krisen.

    Eine konkrete Folge der Umsetzung der Basel-Standards könnten mehr Strenge bei der Auswahl der angekauften Forderungen oder gar Ablehnungen von kompletten Engagements sein. Zugleich stärken die Regelungen die Finanzmärkte und deren Widerstandsfähigkeit, sodass Factoring-Anbieter ihre Qualitätsversprechen und das Vertrauen erhöhen können.

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    Der Blog-Artikel wurde geschrieben von

    Wolfgang Roell

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