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Verlängerter Schutzschirm für Warenkreditversicherer unterstützt Factoring

21. Januar 2021 2 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

    Bereits im Mai 2020 hatte die Regierung gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm für Warenkreditversicherungen vereinbart. Dieser sollte garantieren, dass weiterhin Lieferungen gegen Zahlungsausfall versichert werden, auch wenn die Bonität der Abnehmer durch die Krise in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Hilfsmaßnahme war vorerst bis Ende 2020 befristet.

    Garantien des Finanzministeriums laufen weiter

    Da die Corona-Krise jedoch weiter andauert und die Lieferketten nach wie vor unter Druck stehen, wurde der Schutzschirm nun bis Ende Juni 2021 verlängert. Der Staat übernimmt dabei weiterhin eine Garantie für erforderliche Ausfallentschädigungen der Versicherer bis zu 30 Milliarden Euro.

    Die Selbstbeteiligung der Versicherungen hat sich bei der Neuauflage des Schutzinstrumentes auf zehn Prozent erhöht. Sie haben entsprechend Risiken bis drei Milliarden Euro selbst zu tragen. Gleiches gilt auch für alles, was über den garantierten 30 Milliarden Euro liegt. Dafür müssen sie in der Zeit des neuerlichen Schutzschirmes jedoch nur 60 statt der üblichen 65 Prozent an Pflichtabgaben pro Versicherungsprämie an den Staat leisten.

    Versicherung grundlegend für Factoring

    Von dem verlängerten Schutzschirm profitieren nicht nur die Warenkreditversicherer, sondern auch Lieferanten und ihre Abnehmer – besonders, wenn Unternehmen auf Factoring setzen, um ihre Zahlungseingänge zu beschleunigen und Lieferprozesse zu optimieren. Factoring-Anbieter sichern sich dabei über die Warenkreditversicherer gegen mögliche Zahlungsausfälle ab.

    Durch die aktuelle Krise und die nicht selten angespannte Bonität der Debitoren, also der Abnehmer, steigt natürlich auch das Risiko von Zahlungsausfällen. Wenn nun Warenkreditversicherer aufgrund eingeschränkter Bonität der Unternehmen ihr Engagement aber verringern oder sich ganz zurückziehen würden, wäre auch eine Finanzierung über Factoring in vielen Fällen nicht mehr möglich. Ein nicht unerheblicher Teil der Wirtschaft würde Schaden nehmen. Somit ist die Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen ein wichtiges Signal an den Mittelstand, dass Factoring weiterhin eine interessante Finanzierungsoption darstellt.

    Sie haben Fragen zur Finanzierung über Factoring? Dann wenden Sie sich gern an unsere Experten.

     

    Ihr Ansprechpartner bei der EKF Finanz Frankfurt GmbH:
    Herr Wolfgang Roell
    Tel.: 0 61 22 – 998 – 124
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    Der Blog-Artikel wurde geschrieben von

    Wolfgang Roell

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