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EU-Kommission will Zahlungsfristen auf 30 Tage begrenzen

19. März 2024 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

    Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im B2B- sowie B2G-Geschäftsverkehr – also Transaktionen zwischen Unternehmen sowie zwischen Behörden und Unternehmen – vorgeschlagen. Diese soll die bestehende Zahlungsverzugsrichtlinie ersetzen und eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen festlegen. Der Grund: Lange Fristen sind besonders für KMU schwer zu stemmen.

    Laut EU-Kommission ist jede vierte Insolvenz auf nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen zurückzuführen. Unternehmen in allen Sektoren und Mitgliedstaaten sind von verspäteten Zahlungen betroffen. Das schwächt nicht nur die jeweiligen KMU, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU-Wirtschaft. Denn Zahlungsverzug …

    • führt zu einem Dominoeffekt, der seinerseits zu mehr Zahlungsverzug führt,
    • erhöht die Finanzierungskosten,
    • veranlasst Unternehmen, auf Geschäfts- oder Investitionsmöglichkeiten zu verzichten,
    • verringert das Vertrauen in den Markt,
    • beeinträchtigt die Existenzgrundlage insbesondere von kleinen Unternehmen,
    • erhöht das Insolvenzrisiko

    Schwachstellen der bestehenden Zahlungsverzugsrichtlinie

    Fehlende Präventivmaßnahmen, ungeeignete Abschreckungsmaßnahmen, unzureichende und schwer zugängliche Durchsetzungs- sowie Rechtsbehelfsmechanismen, unklare Konzepte und Definitionen sowie das Fehlen einer festen maximalen Zahlungsfrist erschweren eine Anwendung der bestehenden Richtlinie. Die Überarbeitung soll diese Mängel beheben und:

    • die Zahlungsdisziplin verbessern,
    • Unternehmen vor negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen schützen,
    • Fairness im Geschäftsverkehr herstellen,
    • die Widerstandsfähigkeit von KMU und Lieferketten erhöhen sowie
    • die Finanzkompetenz verbessern.

    Was konkret geplant ist

    Die EU-Kommission will eine generelle Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen für alle B2B- und B2G-Geschäfte in allen EU-Mitgliedstaaten durchsetzen. Wer diese überschreitet, muss mit strengen Konsequenzen rechnen:

    1. Automatische und zwingende Zahlung von Verzugszinsen: acht Prozentpunkte über dem EZB-Leitzins; in Nicht-Euro-Staaten gilt der dortige Zentralbankzins
    2. Entschädigungsgebühr: 50 Euro (oder gleichwertiger Betrag) pro verspätet bezahltem Geschäftsvorgang

     

    Die Verordnung umfasst daneben auch neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen, um vor schlechten Zahlern zu schützen sowie eine Liste genau identifizierter unfairer Zahlungsfristen und -praktiken. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem Durchsetzungsbehörden einrichten, die die Anwendung der Vorschriften überwachen und sicherstellen.

    Kritik am Gesetzesvorschlag

    Der im September 2023 unterbreitete Vorschlag der Kommission muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Allerdings sieht die Wirtschaft die Verordnung kritisch. Durch die strikten 30 Tage könnte der finanzielle Druck steigen, Zwischenfinanzierungen könnten nötig werden und anfallende Verzugszinsen vermehrt zu Liquiditätsproblemen führen. Zudem zeigt die Erfahrung in einigen Branchen und Vertragspraktiken, dass Fristen von beispielsweise 60 Tagen sinnvoller sind.

    Ganz unabhängig vom Vorstoß der Kommission: Es gibt längst Instrumente, mit denen sich Unternehmen gegen zu lange Zahlungsziele, -verzögerungen oder -ausfälle absichern können. Dazu gehört Factoring. Mit dem regelmäßigen Verkauf von Forderungen steht ausreichende Liquidität immer sofort bereit.

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    Der Blog-Artikel wurde geschrieben von

    Wolfgang Roell

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