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Forderungsverkauf und Forderungsabtretung – ein Vergleich

20. Juni 2023 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

    Forderungsabtretung und Forderungsverkauf werden nicht selten in einem Atemzug genannt. Doch zwischen diesen beiden Formen des Übergangs einer Forderung gibt es neben Gemeinsamkeiten auch grundlegende Unterschiede. Zeit, sich beides einmal genauer anzuschauen.

    Bei der Forderungsabtretung tritt ein Gläubiger seine Forderung – etwa eine Rechnung für eine Lieferung an einen Kunden – an einen anderen Gläubiger ab. Der Vorgang nennt sich auch Zession, ist gesetzlich festgeschrieben und setzt einen vorherigen Vertrag voraus. Letzterer kann allerdings formfrei erfolgen; er ist im Prinzip auch mündlich möglich.

    Forderungsabtretung: Absicherung für Kreditgeber

    In der Praxis werden abgetretene Forderungen in der Regel als Sicherheiten für Bankkredite etc. genutzt. Hier gehen die Rechte an der Forderung auf den Finanzierer über. Allerdings bleibt das Unternehmen weiterhin Eigentümer der Forderung – der Kunde zahlt wie gewohnt weiter an dieses. Erst wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, kann die Bank den Erlös aus den Forderungen nutzen, um den Ausfall zu kompensieren.

    Ist eine Forderung einmal abgetreten, gilt für sie fortan ein Abtretungsverbot: Eine offene Rechnung darf nun nicht mehr verkauft oder nochmals als Sicherheit bei einem anderen Kredit verwendet werden. Erst wenn der Kredit abbezahlt ist, wird die Abtretung in der Regel aufgehoben, die Forderung zurückgegeben und der ursprüngliche Gläubiger kann wieder frei darüber verfügen.

    Es gibt unterschiedliche Formen der Forderungsabtretung. Bei der offenen Zession wird der Kunde des Unternehmens informiert. Sollte ein Zahlungsausfall des Kreditnehmers eintreten, begleicht er die Forderung direkt bei der Bank. Bei der stillen Zession wird der Schuldner hingegen nicht über die Abtretung der Forderung informiert. Bei einer sogenannten Globalzession wiederum tritt ein Kreditnehmer alle bestehenden und kommenden offenen Forderungen an seinen Kreditgeber ab.

    Forderungsverkauf sorgt für Liquidität

    Bei einem Forderungsverkauf geht das Eigentum an einer Forderung gänzlich auf den neuen Gläubiger über. Dafür erhält der Verkäufer den entsprechenden Rechnungsbetrag ausgezahlt; seine Liquidität wird erhöht.

    Beim Factoring werden regelmäßig Forderungen an einen spezialisierten Finanzierer verkauft. Dieser sogenannte Factor streckt den Großteil des offenen Rechnungsbetrages unmittelbar vor und erhält dann die Zahlung direkt vom Debitor. Hat der Schuldner beim Factoring-Partner bezahlt, erhält der Forderungsverkäufer den Rest des ausstehenden Betrages abzüglich einer Factoring-Gebühr und Zinsen für die Bevorschussung der Forderung. Letztere gestalten sich nach der jeweiligen Forderungslaufzeit (Forderungseinreichung bis zum Forderungseingang) einer Rechnung.

    Sicherheit für den Forderungsverkäufer

    Das Thema Sicherheit ist bei der Forderungsabtretung zentral und spielt auch beim Forderungsverkauf eine Rolle – allerdings mit einer anderen Ausrichtung: Hier geht das Risiko eines Zahlungsausfalls mit der Transaktion auf den Käufer der Forderung über. Zahlt der Schuldner also nicht, erhält das Unternehmen dennoch den vollen Rechnungsbetrag (abzüglich der Umsatzsteuer) vom Factor.

    Die Voraussetzungen für eine Forderungsabtretung und einen Forderungsverkauf sind ähnlich: Es sollte kein Abtretungsverbot für die Forderung bestehen. Es muss sich dabei um eine tatsächlich existierende, offene Forderung aus Lieferungen oder Leistungen handeln. Sie muss dem ursprünglichen Gläubiger tatsächlich gehören und darf nicht beispielsweise bereits abgetreten sein.

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    Der Blog-Artikel wurde geschrieben von

    Wolfgang Roell

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