Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen regelmäßig an einen Factoring-Anbieter. Diese Methode ermöglicht es Betrieben, auch bei langen Zahlungszielen liquide zu bleiben. Denn: Das Factoring-Unternehmen zahlt den Großteil der Forderungssumme zeitnah an seinen Kunden. Aber warum behält es einen Teil ein? Was genau verbirgt sich hinter Begriffen wie „Sicherheitseinbehalt“ oder „Abzugsquote“? Und welche Auswirkungen hat das auf die Factoring-Vereinbarungen?
Welchen Betrag die Firma, die Factoring nutzt, sofort bekommt und wie viel das Factoring-Unternehmen – auch Factor – zunächst einbehält, entscheidet die Abzugsquote. Mit der Abzugsquote ist beim Factoring ein prozentualer Sicherheitseinbehalt gemeint. Dieser hilft dem Factor, potenzielle Risiken zu kompensieren, die mit den abgetretenen Forderungen verbunden sind. Risiken können hier durch sogenannte Abzüge entstehen, also Wertminderungen einer verkauften Forderung.
Der Sicherheitseinbehalt dient damit dem Ausgleich von möglichen vereinbarten Boni oder Skonti, die der Factoring-Kunde seinen Kunden gewährt. Im Falle von Reklamationen muss der Factoring-Kunde möglicherweise auch Gutschriften gewähren. Auch hierfür dient der Sicherheits- oder Kaufpreiseinbehalt. So ist der Factor gegen Rechnungskürzungen durch die Debitoren abgesichert. Die Abzugsquote liegt in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent der Forderungen. Der Sicherheitseinbehalt wird üblicherweise bei Fälligkeit der Forderungen verrechnet oder an den Factoring-Kunden ausbezahlt. Der Factor kann die Risikokosten reduzieren und somit niedrigere Factoring-Gebühren anbieten.