Eigentlich ist eine Dienstleistung sofort netto fällig. Irgendwann waren es dann mal 7, später 14 Tage Zahlungsziel. Mittlerweile werden immer längere Zahlungsziele verlangt. Und dann kommt die Ungewissheit dazu: Zahlt der Kunde pünktlich? Und was, wenn nicht? Die Löhne sind zu zahlen. Und die Krankenkassen und das Finanzamt gewähren keine Zahlungsziele!
Um sich unabhängig vom Zahlungsverhalten der eigenen Kunden zu machen, nutzen immer mehr Zeitarbeitsunternehmen Factoring. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Zeitarbeitsbranche kennen wir die Usancen besser als viele andere und verstehen es beispielsweise, auch Werkverträge ins Factoring einzubeziehen. Nutzen auch Sie die Möglichkeit des Forderungsverkaufs in der Arbeitnehmerüberlassung.
Seit über 25 Jahren arbeiten wir als Spezial-Finanzdienstleister bereits intensiv mit mittelständischen Personaldienstleistern zusammen und bieten ihnen mit Factoring die Möglichkeit, ausstehende Forderungen an uns zu verkaufen. Aufgrund der engen Verbundenheit mit der Branche sind wir auch Fördermitglied im Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V., kurz iGZ. So sind wir über die Neuerungen in der Branche immer zeitnah informiert und können unsere Dienstleistung gegebenenfalls anpassen. Nutzen Sie unsere unverbindliche Beratung:
Factoring für die Personaldienstleistung | Wolfgang Roell im Zeitarbeitscoach Podcast mit Patrick Greiner. Hören Sie den Podcast auf einer Plattform Ihrer Wahl: