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Ihr Ansprechpartner für Factoring

Wolfgang Roell

EKF Finanz Frankfurt GmbH
Johannes-Gutenberg-Str. 12-14
D-65719 Hofheim-Wallau

Telefon: +49 (0) 6122 998 – 0
Telefax: +49 (0) 6122 998 – 166

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Alles über den Factoringvertrag

Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factoring-Anbieter und Factoring-Kunde alle Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche im Factoringvertrag sind:

Auch individuelle Vereinbarungen (z. B. ausgeschlossene Debitoren) können Bestandteil des Factoringvertrages sein. Diese können auch separat in einem sogenannten Sideletter geregelt werden. Wichtig ist darüber hinaus, ob es sich dabei um ein “echtes oder ein unechtes Factoring“ handelt.

Beim sog. "echten Factoring" kauft der Factor Forderungen regresslos im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an - also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden. Das ist der Unterschied zum "unechten Factoring". Bei dem Factoringvertrag handelt es sich daher um eine Sonderform des Kaufvertrages gemäß § 433 ff. BGB. Wir bieten ausschließlich das echte Factoring an.

Factoringvertrag abschließen

Was beinhaltet ein Factoringvertrag?

Der Factor und der Factoring-Kunde schließen einen Rahmenvertrag, der die Einzelheiten der Zusammenarbeit enthält. Dazu gehören Einzelheiten zum Forderungsverkauf, wie z. B. Art und Beschaffenheit der anzudienenden Forderungen. Folgende Inhalte gehören zu einem Factoringvertrag:

Zusätzliche Vereinbarungen im Factoringvertrag

Das Factoring-Vertragswerk kann weitere Sideletter für individuelle Vereinbarungen beinhalten. Hier können z. B. bestimmte Formen des Factorings wie Auswahlfactoring geregelt werden. Zum Factoringvertrag gehören darüber hinaus die AGB des Factors sowie eine Bürgschaftserklärung. Teilweise wird dies auch als Garantieerklärung oder Absicherung der Geschäftsbeziehung tituliert. Darin übernimmt der Factoring-Kunde das Veritätsrisiko für die angedienten Forderungen. Unter Verität versteht man die Werthaltigkeit, also den rechtlichen Bestand einer Forderung. Der Verkäufer der Forderungen, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderungen. Er muss also bestätigen, dass die verkauften Forderungen tatsächlich bestehen.

Kosten der Zusammenarbeit

Im Factoringvertrag sind alle anfallenden Kosten aufgeführt. Dazu gehören:

Factoringgebühren: Für die Absicherung der Forderungen und den kompletten Service (Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen) sowie das gesamte Handling der Zusammenarbeit.

Zinsen: Für die Bevorschussung der Forderung (meist 90 %) vom Tag der Erstauszahlung bis zum Tag der Zahlungseingangs durch den Debitor

Debitorenprüfgebühr: Gebühr, die einmal p. a. anfällt für die Einholung und Einrichtung des Warenkreditversicherungslimits sowie die dauerhafte Überwachung der Bonität des jeweiligen Debitors.

Laufzeit und Kündigungsfrist

Die Laufzeit eines Factoringvertrages liegt in der Regel zwischen ein und drei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten vor Vertragsende. In unserem Hause ist ein Vertrag zunächst auf zwei Jahre befristet.

Der Vertrag kann in der Regel mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des zweiten Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit einer Kündigungsfrist von jeweils sechs Monaten zum Vertragsjahresende.

FAQ zum Factoringvertrag

Welche Kernbereiche werden in einem Factoringvertrag geregelt?

Der Factoringvertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen einem Factoring-Anbieter und einem Factoring-Kunden, der alle Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit näher regelt. Die Kernbereiche umfassen

  • die Anbietungspflicht für Forderungen,
  • die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite
  • und die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung.

Zusätzlich können individuelle Vereinbarungen, wie ausgeschlossene Debitoren, Bestandteil des Vertrages sein.

Die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung wird separat in einer Garantie- oder Bürgschaftsvereinbarung geregelt.

Wie lange läuft ein Factoringvertrag und wie wird er gekündigt?

Die Laufzeit eines Factoringvertrages liegt üblicherweise zwischen ein und drei Jahren, mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten vor Vertragsende. Bei EKF Finanz ist der Vertrag zunächst auf zwei Jahre befristet und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des zweiten Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Welche Dokumente gehören zum Factoring-Vertragswerk?

Zum Factoring-Vertragswerk gehören neben dem Hauptvertrag auch die AGB des Factors, eine Bürgschafts- oder Garantieerklärung, in der der Factoring-Kunde das Veritätsrisiko für die angedienten Forderungen übernimmt, und möglicherweise weitere Sideletter für individuelle Vereinbarungen. Diese Dokumente stellen sicher, dass alle Aspekte der Geschäftsbeziehung klar geregelt sind.
Name der Person

Wolfgang Roell

Marketing und Vertrieb

06122/998-124

EKF Finanz Frankfurt GmbH