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Hofheim, den 10.08.2023

Personaldienstleister: Lohnzahlung trotz Kundeninsolvenz



Zahlungsunfähigkeit ist in der aktuell krisenreichen Zeit nicht selten. Auch Zeitarbeitsunternehmen können durch die Insolvenz ihrer Kunden Schaden nehmen. Um bei einer möglichen Krise eines Kunden weiter in der Lage zu sein Löhne auszuzahlen, können Personaldienstleister z. B. ihre Forderungen an einen Factoring-Anbieter verkaufen. So werden Risiken reduziert und Liquidität gesichert.

Auch die Personaldienstleistungsbranche hat mit Herausforderungen durch die derzeitigen Krisen zu kämpfen. Insbesondere durch Inflation, Konjunkturabschwung und Kostendruck hat sich das Zahlungsverhalten in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 verschlechtert, so der aktuelle Zahlungsindikator der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Fachkräftemangel, Preissteigerungen und Materialengpässe führen dazu, dass auch manchem Kunden von Personaldienstleistern die Zahlungsunfähigkeit droht. Erst im kommenden Jahr wird eine Verbesserung der Konjunktur erwartet. Dieser Ausblick ist besorgniserregend. Denn in der Branche sind ohnehin Vorleistungen, mittlerweile auch längere Zahlungsziele und niedrige Eigenkapitalquoten üblich. Um sich vor Kundeninsolvenzen zu schützen, ist die Nutzung von Factoring ein probates Mittel.

Unabhängiger vom Zahlungsverhalten der Entleiher 

Aufgrund branchentypisch niedriger Eigenkapitalreserven sind Personaldienstleister auf die Zahlungen der Kunden angewiesen, um ihrerseits das Zeitarbeitspersonal bezahlen zu können. Bereits kleine Verzögerungen bei längeren Forderungslaufzeiten können die Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

Angesichts dieser Ausgangslage sichert der Verkauf von Forderungen an einen Factoring-Partner dem Personalüberlassungsunternehmen schnelle Liquidität direkt nach Rechnungsstellung – unabhängig vom Zahlungsverhalten der Kunden. Dadurch wird der Gestaltungsspielraum erhöht und unter anderem die Gehaltszahlungen für die entliehenen Mitarbeiter fristgerecht ermöglicht. Doch was, wenn der Entleiher zahlungsunfähig ist und Insolvenz beantragt? Hier kann Factoring für den Personaldienstleister schwerwiegende Folgen verhindern.

Lohnzahlung trotz Kundenausfall

Auch wenn ein Leiharbeitskunde in ein Insolvenzverfahren gerät, kann das Zeitarbeitsunternehmen rechtzeitig die ausstehenden Löhne an seine Beschäftigten zahlen. Denn durch den Verkauf der Forderungen wird das Ausfallrisiko auf den Factoring-Partner übertragen. Der Personalverleiher erhält so unabhängig von der Zahlungsfähigkeit seines Kunden sein Geld.

Selbst in der laufenden Kundeninsolvenz kann der Personaldienstleister – auch dank Factoring – seine Angestellten dem Unternehmen weiter überlassen – sofern der Insolvenzverwalter an der Fortführung seines Mandanten interessiert ist und dem Factoring-Vertrag beitritt. Wie sollte hier vorgegangen werden? Mit dem Insolvenzverwalter oder dem Sachwalter sollte vereinbart werden, dass die jeweiligen Verbindlichkeiten des Kunden direkt aus der Insolvenzmasse beglichen werden. Anschließend kann mit dem Factoring-Anbieter abgeklärt werden, ob dieser die Forderungen weiter ankauft. Letzteres sorgt für direkte Liquidität und bietet dem Personaldienstleister weiter zusätzliche Sicherheit.

Weiteren Factoring-Vorteile für Zeitarbeits-Firmen

Debitorenmanagement: Auch unabhängig von der Insolvenz eines Kunden ist Factoring hilfreich. Factoring-Anbieter können z. B. das komplette Forderungsmanagement übernehmen. Dazu zählen die Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen, die Kontrolle von Zahlungseingängen, aber auch die Bonitätsprüfung der Kunden. So werden die eigenen Mitarbeiter entlastet und können sich anderen Aufgaben zuwenden.

Kontinuierliche Finanzierung: Durch die gewonnene Zeit, verringerten Druck und regelmäßige Liquidität können sich Personaldienstleister mit laufenden Factoring-Verträgen ihrer Geschäftsentwicklung stärker zuwenden. So lassen sich etwa die Personalsuche und -bindung, das Thema Digitalisierung oder die Kundenakquise vorantreiben. Gerade ein breites Kundenportfolio ist in Zeiten von Krise und Unsicherheit ein zentraler Erfolgsfaktor für Zeitarbeitsfirmen.

Haben Sie Fragen zum Factoring bei Kundeninsolvenz oder wollen sich weiter über den Forderungsverkauf in der Personaldienstleistungsbranche schlau machen? Kontaktieren Sie gerne unseren Experten.

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Name der Person

Wolfgang Roell

Marketing und Vertrieb

06122/998-124

EKF Finanz Frankfurt GmbH