Unternehmen, gerade aus dem Finanzsektor, werden immer stärker in die Verantwortung genommen, an der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Gründe sind die Zunahme internationaler Geschäftstätigkeiten und neuer Technologien – die auch kriminellen Aktivitäten mehr Möglichkeiten eröffnen. Die Prüfung und Überwachung von Geschäftspartnern ist daher essenziell, auch für Factoring-Anbieter.
Kriminelle Tätigkeiten wie Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung haben schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft. Die Prävention und Bekämpfung dieser Machenschaften sollten stets Teil des unternehmerischen Risikomanagements sein. Dies umfasst:
Zu den konkreten Maßnahmen zählt die sogenannte KYC-Prüfung. KYC steht dabei für „Know Your Customer“, zu Deutsch „Kenne deinen Kunden“. Hier werden Neu- und Bestandskunden identifiziert, verifiziert und überprüft, um sicherzustellen, dass sie auch diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Die KYC-Prüfung hat so das Potenzial, Scheinfirmen zu identifizieren oder Gelder aus fragwürdigen Quellen aufzudecken. Da das gerade im Finanzsektor zentral ist, ist KYC hier durch die EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie das Geldwäschegesetz verpflichtend. Auch Factoring-Anbieter fallen unter diese Regelungen.
1. Vertragspartner identifizieren
2. Informationen verifizieren
3. Details zur geplanten Kundenbeziehung einholen und bewerten
4. Informationen und Dokumente für fünf Jahre aufbewahren
5. Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen
Wie erwähnt müssen auch Factoring-Anbieter – genau wie andere Finanzdienstleister und Unternehmen aus der Branche – KYC-Prüfungen durchführen. Factoringgesellschaften kaufen offene Forderungen ihrer Kunden an und versorgen diese im Gegenzug mit unmittelbarer Liquidität. Dieser regelmäßige Forderungsverkauf verläuft über drei Punkte: den Factor, den Factoring-Nutzer und den Kunden des Nutzers (Debitor), dessen Rechnung der Factor ankauft. Trotz des Dreiecks-Verhältnisses müssen Factoring-Anbieter nur ihre eigenen Kunden nach KYC-Prinzip überprüfen. Denn: Der Kunde des Factoring-Nutzers ist selbst kein Vertragspartner des Factoring-Unternehmens.
Allerdings: Factoring-Anbieter überprüfen vor Vertragsabschluss die Bonität und Legitimität der Debitoren, um Risiken aufzudecken. Zudem können sie im Rahmen des Full-Service-Factorings auch das Debitorenmanagement übernehmen und checken in diesem Zusammenhang die Kunden ihrer Kunden regelmäßig auf Risiken.
Haben Sie Fragen zum KYC-Prozess oder zum Factoring? Kontaktieren Sie gerne unseren Experten.