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Wolfgang Roell

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Hofheim, den 19.03.2024

Know Your Customer im Factoring: KYC schützt vor Finanzkriminalität



Unternehmen, gerade aus dem Finanzsektor, werden immer stärker in die Verantwortung genommen, an der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Gründe sind die Zunahme internationaler Geschäftstätigkeiten und neuer Technologien – die auch kriminellen Aktivitäten mehr Möglichkeiten eröffnen. Die Prüfung und Überwachung von Geschäftspartnern ist daher essenziell, auch für Factoring-Anbieter.

Kriminelle Tätigkeiten wie Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung haben schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft. Die Prävention und Bekämpfung dieser Machenschaften sollten stets Teil des unternehmerischen Risikomanagements sein. Dies umfasst:


Zu den konkreten Maßnahmen zählt die sogenannte KYC-Prüfung. KYC steht dabei für „Know Your Customer“, zu Deutsch „Kenne deinen Kunden“. Hier werden Neu- und Bestandskunden identifiziert, verifiziert und überprüft, um sicherzustellen, dass sie auch diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Die KYC-Prüfung hat so das Potenzial, Scheinfirmen zu identifizieren oder Gelder aus fragwürdigen Quellen aufzudecken. Da das gerade im Finanzsektor zentral ist, ist KYC hier durch die EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie das Geldwäschegesetz verpflichtend. Auch Factoring-Anbieter fallen unter diese Regelungen.

Schritte einer KYC-Prüfung

1. Vertragspartner identifizieren

2. Informationen verifizieren

3. Details zur geplanten Kundenbeziehung einholen und bewerten

4. Informationen und Dokumente für fünf Jahre aufbewahren

5. Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwachen

Was müssen Factoring-Anbieter prüfen?

Wie erwähnt müssen auch Factoring-Anbieter – genau wie andere Finanzdienstleister und Unternehmen aus der Branche – KYC-Prüfungen durchführen. Factoringgesellschaften kaufen offene Forderungen ihrer Kunden an und versorgen diese im Gegenzug mit unmittelbarer Liquidität. Dieser regelmäßige Forderungsverkauf verläuft über drei Punkte: den Factor, den Factoring-Nutzer und den Kunden des Nutzers (Debitor), dessen Rechnung der Factor ankauft. Trotz des Dreiecks-Verhältnisses müssen Factoring-Anbieter nur ihre eigenen Kunden nach KYC-Prinzip überprüfen. Denn: Der Kunde des Factoring-Nutzers ist selbst kein Vertragspartner des Factoring-Unternehmens.

Allerdings: Factoring-Anbieter überprüfen vor Vertragsabschluss die Bonität und Legitimität der Debitoren, um Risiken aufzudecken. Zudem können sie im Rahmen des Full-Service-Factorings auch das Debitorenmanagement übernehmen und checken in diesem Zusammenhang die Kunden ihrer Kunden regelmäßig auf Risiken.

Haben Sie Fragen zum KYC-Prozess oder zum Factoring? Kontaktieren Sie gerne unseren Experten.

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Name der Person

Wolfgang Roell

Marketing und Vertrieb

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